MANAGEMENT

Dr. Florian Schuch / RFA PETRA Sandner

Die Rheumafachassistenz im Alltag

Management

In den letzten Jahren hat sich die Rheumatologische Fachassistenz (RFA) für die Versorgung der Patienten in den Ambulanzen, Kliniken immer mehr etabliert und bewährt.

Wie kann die Delegation von neuen Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Praxisalltag gelingen? Nach der Ausbildung ist es sicherlich wichtig, dass der Rheumatologe im Austausch mit seiner Mitarbeiterin schrittweise die Aufgaben und Zuständigkeiten der rheumatologischen Fachassistenz in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess definiert. Von der einfachen Zwischenanamnese bis hin zu komplexeren Themen, wie z. B. die Erfassung von Komorbiditäten, kardiovaskulären Risikofaktoren, osteologischen Fragestellungen, Impfschutz, Tipps zur Ernährung und/oder Bewegung, können diese Aufgaben schrittweise erarbeitet werden.

Im Alltag zeigt sich, dass die RFA durch dieses Mehr an Aufgaben, Verantwortung und Arbeit mit dem Patienten, sich im Idealfall besser mit ihrem Beruf identifizieren kann. Selbstverständlich sollte ein/e Mitarbeiter/in in diese Funktionen nur eingebunden sein, wenn dies auch ein gemeinsamer Wunsch ist. „Übergestülpt“ werden sollten solche Aufgaben sicher nicht.

Unterstützen können dabei entweder papiergebundene oder aber auch schon im Praxisverwaltungssystem („PVS“) in Textbausteinen etablierte Zwischenanamnesebögen. Insgesamt können hier auch Sicherheitsdiagnostik, z. B. Augenarztkontrolle, Zahnarztkontrollen bei antiresorptiver Therapie, radiologische Verlaufskontrollen, Hautkrebsvorsorge usw. gezielter erfasst werden. Diese Kontrollen sind bei zunehmender Zeitknappheit und Verdichtung der Sprechstunde schnell aus den Augen verloren.

Zwischenanamnesebögen


Datum Standardisierte Anamnese durch rheumatologische Fachassistenz:
Allgemeines Befinden: (besser, schlechter)
Gelenkschmerzen: (wo, seit wann, wie oft, neu, etc.?)
Gelenkschwellungen:
Morgensteifigkeit:
Infekte im Intervall: (Dauer, Fieber, Antibiotika)
Grippeschutzimpfung:
Krankenhausaufenthalte im Intervall: (Diagnose des KH-Aufenthaltes, liegt AB vor?)
Aussetzen der Rheumamedikation:
Änderung der Medikation:
letzte Laborkontrolle am: bei:
letzte augenärztliche Kontrolle bei Kortison, Quensyl, Resochin:
letzte Hautkrebsvorsorge:
letzte radiologische Verlaufskontrolle am: letzte Knochendichtemessung am:
CV: Score X% x 1,5; NT proBNP xx pg/ml; Karotisdopplerdiagnostik xx.xx.xx: ; Urin xx.xx.xx: keine Mikroalbuminurie
Impfungen:
RR: mmHg

Wichtig für eine gelungene Umsetzung ist das Einräumen von eigenen Zeitslots für die Durchführung der RFA-Sprechstunde, idealerweise fest eingeplant im vorhandenen Terminverwaltungssystem. Durch dieses Vorgehen wird der Rahmen geboten, auch nachhaltige Effekte zu bewirken, Gespräche zwischen „Tür und Angel“ sind zu vermeiden. Ebenso hat sich bewährt, bei Therapieeinstellung oder –umstellung die Art der Therapie nochmals in Ergänzung und Wiederholung zum Arzt mit der RFA durchzusprechen, ggf. einen Patientenpass auszuhändigen und dies natürlich auch zu dokumentieren. Die RFA kann als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen und z. B. nach 4 bis 6 Wochen erneut nachfragen, ob die angestrebten Therapieziele erreicht wurden, bzw. was dem eventuell im Wege steht. Hier sind eine höhere Therapietreue bzw. Compliance und ein besseres Therapievertrauen zu erreichen.

Ergänzend dazu ist im Rahmen der Patientenschulung im ambulanten Bereich, der strukturierten Patienteninformation, StruPI, die RFA fest eingebunden.21 Als weiterer Aspekt kann aufgeführt werden, dass die Kommunikationsebene zwischen RFA und Patient oft verständlicher ist als im Arztkontakt und eine niedrigere Schwelle besteht, bei Unklarheiten nachzufragen. Durch die aktuellen wissenschaftlichen Daten vom EULAR 2020, die ERFASS-Studie7, konnte gezeigt werden, dass diese Form der Betreuung einen Mehrwert für alle Beteiligten darstellt.

Sozialmedizinische Aspekte und Tipps zur Reha und zum Nachteilsausgleich („GdB“) sind sicher wünschenswert. Aktuell ist im Alltag aufgrund der bisher vermittelten Kompetenzen jedoch dies nicht wirklich umsetzbar. Das Aufgabenfeld für die RFA wird sich wohl in den nächsten Jahren bei einer stagnierenden oder rückläufigen Zahl ambulant tätiger Rheumatologen erweitern. Insbesondere bei einer erheblichen Zunahme der rheumatologischen Erkrankungsbilder ist dies dringend notwendig.22 Dies kann ein wertvoller Beitrag dazu sein, dass früher und besser entzündlich-rheumatische Erkrankungen erkannt und behandelt werden.

Die im Jahr 2021 zu erwartende Anerkennung der Medizinischen Fachangestellten für Rheumatologie mit Bundesärztekammerzertifizierung wird hier nochmals ein Schritt zur besseren Betreuung unserer Patienten mit entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen sein. Eine Aufwertung der Gehälter von RFAs ist natürlich unabdingbar. Dies sollte auch in Versorgungsverträgen und im KV-System entsprechend berücksichtigt werden.